Senden Sie uns eine E-Mail an kanzlei@marquort.de Rufen Sie uns an 0431 - 979 940 20

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Fachanwalts für Strafrecht aus Kiel, Rechtsanwalt Philipp Marquort

Ich freue mich Sie auf den Internetseiten von mir begrüßen zu dürfen. Seit nunmehr 19 Jahren hat meine Kanzlei ihren Schwerpunkt im Strafrecht und Strafprozessrecht. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich also schwerpunktmäßig Mandanten bundesweit, welche mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Ich möchte darauf hinweisen, daß auch noch zahlreiche andere Kollegen Fachanwalt für Strafrecht sind, welche ebenfalls ihre Mandanten bundesweit vertreten und die sich mit dem Strafrecht im Allgemeinen beschäftigen.

Ich. Verteidige. Sie.

Als erfahrener Strafverteidiger in Kiel stehe ich Ihnen mit umfassendem juristischem Know-how zur Seite. Mit über 19 Jahren Berufserfahrung, darunter seit 2007 als Fachanwalt für Strafrecht, verteidige ich mit Leidenschaft und Engagement Ihre Interessen. Egal, ob gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird, gegen Sie bereits Anklage erhoben ist oder Sie sich im Rahmen eines Berufungs- oder Revisionsverfahrens gegen eine erstinstanzliche Verurteilung zur Wehr setzen wollen. Wenn Sie juristischen Rat auf dem Gebiet des Strafrechts benötigen – ich bin Ihr verlässlicher Partner. Mein Motto lautet: Ich. Verteidige. Sie. Vertrauen Sie auf meine Expertise und mein Engagement, um gemeinsam die bestmögliche Verteidigungsstrategie für Ihren Fall zu entwickeln. Ihre rechtlichen Belange sind bei mir in erfahrenen Händen.

Vertretung von Mandanten bundesweit in Strafverfahren

Meine Mandanten sind Beschuldigte in Strafverfahren und haben entweder eine Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Beschuldigtenvernehmung erhalten. Viele Mandanten kommen aber auch erst dann zu mir, wenn sie eine Anklageschrift vom Gericht erhalten haben.

Darüber hinaus führe ich als Fachanwalt für Strafrecht für Mandanten Berufungsverfahren und Revisonsverfahren durch. Nach einem Urteil betreue ich Mandanten im Bereich der Strafvollstreckung. Oft kommen die Mandanten dann zu mir, wenn die Staatsanwaltschaft beantragt hat, die Bewährungsstrafe zu widerrufen. Als Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren mich auch viele Mandanten bevor eine Haftentlassung bevorsteht und das zuständige Vollstreckungsgericht deswegen eine Anhörung angesetzt hat, und sie eine Verteidigung im Rahmen der Anhörung wünschen.

Vertretung von Betroffenen im Bußgeldverfahren bundesweit

Daneben vertrete ich als Fachanwalt für Strafrecht Mandanten im Bußgeldverfahren als Betroffene. Ferner vertrete ich auch Opfer im Rahmen einer Nebenklage und setze die Interessen der Geschädigten im Strafverfahren durch. Dabei ist mein Blick auch immer auf mögliche Schadenersatzansprüche oder Schmerzensgeldansprüche gerichtet. Gemeinsam mit dem Mandanten wird entschieden, ob diese Ansprüche sodann im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens von den Tätern eingefordert werden oder aber ob die Ansprüche im Rahmen eines gesonderten Zivilverfahrens eingefordert werden.

Als Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich meine Mandanten bundesweit vor allen Gerichten in Strafsachen in allen Verfahrensstufen.

Als Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt Strafverteidigung kann ich der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Finanzbehörden und den Strafgerichten jederzeit Paroli bieten, um ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen. Bestenfalls werden die Weichen für einen günstigen Ausgang des Strafverfahrens bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Schon in dem frühen Verfahrensstadium kann eine moderne und erfolgreiche Strafverteidigung bereits effektiv einsetzen.

Wenn Sie rechtliche Beratung und Unterstützung von einem Fachanwalt für Strafrecht benötigen, stehe ich Ihnen gerne während meiner Büroöffnungszeiten zur Verfügung.

Inhalt drucken

Kontakt aufnehmen

top